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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 15 AS 216/13   

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https://dejure.org/2015,104715
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 15 AS 216/13 (https://dejure.org/2015,104715)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.03.2015 - L 15 AS 216/13 (https://dejure.org/2015,104715)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. März 2015 - L 15 AS 216/13 (https://dejure.org/2015,104715)
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  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 27/06 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 15 AS 216/13
    Die Rechtswidrigkeit eines begünstigenden Verwaltungsakts folgt vielmehr bereits daraus, dass er unter den obwaltenden Umständen nicht hätte ergehen dürfen (BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 27/06 R - Rn. 2 und 3 bei juris).

    Hieraus ergeben sich Konsequenzen nicht nur für solche Fallgestaltungen, in denen die zugesprochene Begünstigung auf Annahmen über einen Sachverhalt beruht, der lediglich zu prognostizieren oder mit dem Maßstab einer bestimmten Wahrscheinlichkeit festzustellen gewesen ist (vgl. dazu BSG, Urteil vom 20. März 2007, aaO.; Schütze, aaO.).

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 15 AS 216/13
    Ferner hat die Behörde das Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und sich abschließend zum Ergebnis der Überprüfung zu äußern (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 4 AS 37/09 R -, Rdnr. 14 ff. m. w. N.).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 15 AS 216/13
    Erforderlich ist insoweit, dass der Verfügungssatz des Verwaltungsakts nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen unter Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzt, sein Verhalten danach auszurichten (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R - Rn. 16ff, - B 14 AS 6/12 R - Rn. 25ff; vom 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R - Rn. 30ff).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 15 AS 216/13
    Erforderlich ist insoweit, dass der Verfügungssatz des Verwaltungsakts nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen unter Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzt, sein Verhalten danach auszurichten (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R - Rn. 16ff, - B 14 AS 6/12 R - Rn. 25ff; vom 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R - Rn. 30ff).
  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 61/97

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers, Befreiungstatbestände nach § 128 AFG ,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 15 AS 216/13
    Zwar bezieht sich die Anhörungspflicht auch auf diejenigen Tatsachen, die die Erstattungsforderung der Höhe nach betreffen (BSG, Urteil vom 17.12.1997 - 11 Rar 61/97 - Rn. 17).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 15 AS 216/13
    Erforderlich ist insoweit, dass der Verfügungssatz des Verwaltungsakts nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen unter Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzt, sein Verhalten danach auszurichten (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R - Rn. 16ff, - B 14 AS 6/12 R - Rn. 25ff; vom 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R - Rn. 30ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2013 - L 15/6 AS 1102/09

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes nach Falschangaben

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 15 AS 216/13
    Allerdings zielen die nach § 45 Abs. 1 SGB X erforderlichen Tatsachenfeststellungen, wie auch der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat (u. a. Urteil vom 12. September 2013 - L 15/6 AS 1102/09 - m.w.N.), nicht auf den negativen Vollbeweis ab, dass das Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen der zugesprochenen Begünstigung objektiv mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 15 AS 216/13
    Unabdingbare Voraussetzung der Rücknahme nach § 45 SGB X ist zwar in jedem Fall die Rechtswidrigkeit des begünstigenden Verwaltungsaktes, für die der zuständige Träger grundsätzlich die materielle Beweislast trägt (Schütze in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, Rn. 29; BSG, Urt. v. 24. Mai 2006, Az. B 11a AL 7/05 R, Rn. 32).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 14/08 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Verfahren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 15 AS 216/13
    Im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende erfolgt keine Zurechnung des Vermögens auf einen fiktiven Verbrauchszeitraum, vielmehr ist die Bedürftigkeit solange ausgeschlossen, wie Vermögen vorhanden ist (vgl. BSG, Beschluss vom 30.07.2008 - B 14 AS 14/08 B).
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